Bayern
In Bayern erfolgt der herkunftssprachliche Unterricht für Polnisch außerhalb des staatlichen Schulsystems in konsularischer Trägerschaft und wird nur auf Zeugnisbeiblättern vermerkt, während Polnisch als staatlich regulierte Fremdsprache (z. B. als Wahlunterricht oder spät beginnende Fremdsprache ab Klasse 11 inklusive Abiturprüfung) angeboten wird.
HSU-Situation in Bayern
Elternwegweiser
Praktische Hinweise für Familien bietet der spezifische Elternwegweiser, die Sie nachfolgend direkt als PDF herunterladen können:
» Elternwegweiser: Polnischunterricht in Bayern
Lehrplan
In Bayern gibt es keinen spezifischen öffentlichen Rahmenlehrplan für herkunftssprachlichen Unterricht (Stand: 28.02.2026).